Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gedanken zum Urheberrecht
Lothar Franz
29.09.07, 09:32
Haben die abgebildeten Personen ihre Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben?
Ich stelle solche Fragen nur noch selten, seit ich an anderer Stelle
öfters dafür heftigst angemotzt wurde.
Bei dem linken Foto, das mir übrigens auch sehr gut gefällt und eine
schöne Szenerie zeigt, scheint man jedenfalls nichts gegen das
Fotografieren gehabt zu haben.
Bei der Szenerie rechts hilft manchmal einen kleine Spende. ;)
Zum Beispiel bei Straßenmusikern mache ich das öfters so:
Ich zeige meine Kamera und habe in der anderen Hand sichtbar eine
kleine Münze. In der Regel erhalte ich ein zustimmendes nicken. Das
reicht mir dann meistens aus, weil meine Bilder ja dann auch nicht
gewollt abwertend gemacht werden.
Es geht ja nicht darum, dass man etwas abwertend abbildet, sondern um das Recht am eigenen Bild. (§22 KUG)
Man sollte nicht zu leichtfertig damit umgehend, denn eine Mißachtung kann evtl. großen Ärger nach sich ziehen.
Lothar Franz
29.09.07, 10:04
Es geht ja nicht darum, dass man etwas abwertend abbildet, sondern um das Recht am eigenen Bild. (§22 KUG)
Man sollte nicht zu leichtfertig damit umgehend, denn eine Mißachtung kann evtl. großen Ärger nach sich ziehen.
Aber klar. Das sehe ich ja auch so. Keine Frage.
Indianwoman
29.09.07, 10:11
Ich mache es meist so, das ich anbiete, das Foto auch zuzuschicken, wenn sie eine e-mail adresse haben und es haben wollen. Frage auch, ob es ok ist, wenn ichs im Netz "besprechen" lasse. Die meisten denken, sie kämen in die Zeitung und sind fast enttäuscht, wenn ichs nicht veröffentliche...grins. Ich habe große Hemmungen, direkt "auf die Menschen zu zielen". Ein Gefühl schon beim fotografieren, in die Privatsphäre einzudringen. Gerade hier bin ich dabei, diese Hemmungen abzubauen. Und wenn ich mal nicht gefragt habe...ich "veröffentliche " sie nicht, sondern lerne. Außerdem mache ich es offensichtlich. Nicht heimlich.
Lothar Franz
29.09.07, 10:15
Ich mache es meist so, das ich anbiete, das Foto auch zuzuschicken, wenn sie eine e-mail adresse haben und es haben wollen. Frage auch, ob es ok ist, wenn ichs im Netz "besprechen" lasse. Die meisten denken, sie kämen in die Zeitung und sind fast enttäuscht, wenn ichs nicht veröffentliche...grins. ....
Das finde ich sehr gut.
Das mit der Zeitung erlebe ich auch regelmäßig und
meine Erfahrungen sind da ebenso wie du es beschreibst. :)
Ein guter Weg, den du da wählst, Heidi.
Ich stelle immer wieder fest, dass gerade Musiker oder auch sonst Menschen auf offener Straße das Fotografiertwerden mögen. Wichtig ist, schon von vorneherein auf den Blick der Leute zu achten. Offen und aufrecht = sie haben meist nichts dagegen.
Sieht man bei deinen Bildern sehr deutlich, gerade beim ersten. Das finde ich übrigens wirklich toll =)
Zum Beispiel bei Straßenmusikern mache ich das öfters so:
Ich zeige meine Kamera und habe in der anderen Hand sichtbar eine
kleine Münze. In der Regel erhalte ich ein zustimmendes nicken. Das
reicht mir dann meistens aus...
... und ist rechtlich auch wasserdicht. ;)
zu en Bildern: Das erste gefällt mir, man sieht, dass es nicht gestellt ist (wie man im ersten Moment ja vermuten könnte... gleiche Kleidung, gleiches Essen in der Hand ^^), weil die Blicke nicht alle in Richtung Kamera gehen.
Auch mir gefallen beide Bilder ausgesprochen gut.
Mit dem Veröffentlichungsrecht hab ich mich ebenfalls sehr intensiv auseinandergesetzt.
Beim linken Bild sehe ich hierbei kein Problem. Denn es scheint eine öffentliche Werbeaktion zu sein, weil die Protagonisten hier mit werbebedruckten Klamotten ausgestattet sind. Dies legt nahe, dass es sich um eine Art 'öffentliche Veranstaltung' handelt und somit ist das Veröffentlichen der Fotos erlaubt. Wer an solchen Veranstaltungen teilnimmt, der muß damit rechnen, gesehen zu werden, und damit wird lt. KUG einer Veröffentlichung stillschweigend zugestimmt. Da die Teilnehmer hier sogar der Mittelpunkt dieser Aktion zu sein scheinen, dürfte es kaum Probleme geben.
Beim zweiten Bild schauen alle Personen in die gleiche Richtung. Dort scheint gera<de etwas stattzufinden, was die Aufmerksamkeit der Betrachter erregt. Vermutlich sind es die orange angezogenen Leute, die hier für Aufsehen sorgen ;)
An sich wäre es also auch wieder eine Art öffentliche Veranstaltung und somit ebenfalls wieder legitim, das zu veröffentlichen. Ein Problem dabei wird eventuell sein, dass diese Veranstaltung nicht angekündigt war, wie z.B. ein Konzert. Die Menschen hier auf dem Bild sind eher zufällig mit der 'Verantstaltung' konfrontiert worden, was wiederum die rechtliche Situation undefiniert macht. Hier wäre zumindest eine Genehmigung zur Veröffentlichung der beiden Hauptpersonen im Vordergrund sinnvoll.
Grundsätzlich ist eine Vorgehensweise wie sie Lothar anspricht eine gute Idee. Bei meinen Reisen mache ich es oft auch so, dass ich offiziell frage, ob ich jemanden fotografieren darf und weise auch darauf hin, dass ich diese Bilder veröffentlichen werde. Auf Wunsch sende ich auch gern ein Referenzexemplar des Fotos zu.
Nun leben wir jedoch hier in einem Staat, wo fast alles per Gesetz geregelt ist. Urteile, die irgendwann gesprochen wurden, werden kurze Zeit später für nichtig erklärt, und der Handschalg gilt schon lange nicht mehr als Vertrag. Es ist dann oft schwierig nachzuweisen, dass die gezeigte Person irgendwann mündlich ihr Einverständis zur Veröffentlichung gab, und selbst wenn man im Extremfall mit nem blauen Auge davonkommt - ein Rechtsstreit ist kostspielig.
Von daher hab ich es mir zur Angewohnheit gemacht, mir die Veröffentlichungsrechte hierzulande schrftlich bestätigen zu lassen, einem befreundeten Fotografen hat so ein Rechtsstreit mal locker 8.000 DM aus der Tasche gezogen, vom Ärger ganz zu schweigen.
Die soll jetzt keine Panik machen, einfach nur mein Beitrag zur Diskussion über das KUG und meine Erkenntnisse dazu darlegen.
Da Du das Bild hier lediglich zur Diskussion gestellt hast und nicht kommerziell verwertest, da das Bild nich in einem Massenmedium a la Bild-Zeitung zu sehen ist, dürfte eine Klage wegen Verletzung des KUG eher unwahrscheinlich sein.
Fred
... und ist rechtlich auch wasserdicht. ;)
Hmmm, dem würde ich so nicht unbesehen zustimmen. Auf Wunsch mail ich Dir gerne mal die Geschichte eines Freundes, zum Thema mündliche Zustimmung und Rechtsstreit hinterher.
Vielleicht kann sich der Ein oder Andere von Euch noch an einen Rechtsstreit eines Fotografen Namens Jens Brüggemann mit einer Person Namens Cora Schuhmacher erinnern.
Die liebe Cora hatte noch vor ihrer Ehe mit Ralf von Jens Brüggemann Aktaufnahmen machen lassen, und darüber wurde auch ein schriftlicher Vertrag gefertigt. Jens hatte zwei von den Bildern in einem seiner Bildbände veröffentlicht, nachdem Cora kurz zuvor den Ralf geehelicht hatte. Plötzlich erklärte sie sich mit der Veröffentlichung nicht mehr einverstanden, im Gegensatz zu dem, was sie im Vertrag unterschrieben hatte.
Obwohl Jens im Recht war, schütze ihn das nicht vor einer Rechtsstreitigkeit, die fast 7 Monate andauerte und darin endete, dass er dass Bildmaterial incl. Negative gegen eine Entschädigung an Cora abtrat, mit Ausnahme der beiden veröffentlichten Bilder (so zumindest mein Kenntnisstand).
Soviel zum Thema 'rechtlich wasserdicht' :)
Fred
Soviel zum Thema 'rechtlich wasserdicht' :)
Danke Fred.
Gedacht habe ich in diese Richtung auch, wollte aber nicht unbedingt eine Diskussion anzetteln.
Auf eine mündliche Abrede (oder nur Kopfnicken) würde ich persönlich schon mal gar nichts geben.
Aber selbst bei schriftlichen Übereinkommen, ist man vor Ärger nicht sicher, wie du eindrücklich beschrieben hast.
Lothar Franz
30.09.07, 15:48
Wasserdicht
Nun mal langsam Mädels und Jungs. Ich sprach von Aufnahmen von Straßenmusikern und handbabe
das auch bei ähnlichen flüchtigen Gelegenheiten so. Das reicht mir für Fotos ohne jegliche kommerzielle
Verwertung für meine Homepage und Diskussionsforen, ggf. auch Ausstellungen aus, so sich die Fotos
denn dafür eignen. Das Restrisiko nehme ich in Kauf. Meine Entscheidung. Ich werden mit den Leuten
auf der Straße keinen Vertrag machen, wenn es nicht in ein regelrechtes Shooting ausufert.
Ganz anders ist das bei echten Shootings. Das mache ich nicht ohne Modelvertrag. Zwar habe ich auch
da keine kommerziellen Absichten (Bilder verkaufen), aber es könnte natürlich andere Gründe geben, die
das notwendig machen. Das will ich aber jetzt hier nicht vertiefen.
Dritte Variante: Wenn ich Leute für eine gezielte Nutzung fotografiere (Naturpark, Fremdenverkehr, etc.),
die Fotos also von anderen archiviert und z.B. für Prospekte, Vorträge etc. verwendet werden, dann geht
das ebenfalls nur mit schriftlicher Zustimmung für derartige Nutzungen und Veröffentlichungen. Ich erkläre
den Leuten dann meinen "Auftrag" und mir ist bisher keine Unterschrift verweigert worden.
Vielleicht kann sich der Ein oder Andere von Euch noch an einen Rechtsstreit eines Fotografen Namens Jens Brüggemann mit einer Person Namens Cora Schuhmacher erinnern.
Die liebe Cora hatte noch vor ihrer Ehe mit Ralf von Jens Brüggemann Aktaufnahmen machen lassen, und darüber wurde auch ein schriftlicher Vertrag gefertigt. Jens hatte zwei von den Bildern in einem seiner Bildbände veröffentlicht, nachdem Cora kurz zuvor den Ralf geehelicht hatte. Plötzlich erklärte sie sich mit der Veröffentlichung nicht mehr einverstanden, im Gegensatz zu dem, was sie im Vertrag unterschrieben hatte.
Obwohl Jens im Recht war, schütze ihn das nicht vor einer Rechtsstreitigkeit, die fast 7 Monate andauerte und darin endete, dass er dass Bildmaterial incl. Negative gegen eine Entschädigung an Cora abtrat, mit Ausnahme der beiden veröffentlichten Bilder (so zumindest mein Kenntnisstand).
Soviel zum Thema 'rechtlich wasserdicht' :)
Fred
Ohne darauf jetzt genauer eingehen zu wollen oder gar zu können, aber: Der Fall unterscheidet sich extrem von dem, was Lothar geschildert hat und was er nach meinem Beitrag noch hinzufügte. Bei dem o.g. Beispiel dürfte eindeutig kommerzielle Interessen des Fotografen dazu geführt haben, dass diese Fotos im Bildband auftauchten, ebenso wie die geänderte private Situation der Schumacher. Dass man als Frau eines bekannten Sportlers nur ungern Nacktfotos von sich veröffentlicht sehen will, auch wenn man vorher irgendwann mal eingewilligt hat, ist verständlich.
Es ist also nicht damit vergleichbar, dass Lothar einen Straßenmusiker fotografiert und das Bild veröffentlicht, nach dem Gesetzestext ("Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 2Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.") übrigens völlig legal.
Gegen einen Rechtsstret ist man im Übrigen nie gefeit. Das ist aber unabhängig davon, ob man sich an Gesetze gehalten hat, oder nicht ;). Dafür ist es dann halt wichtig, dass nicht gerade Aussage gegen Aussage steht, sondern was Schriftliches gemacht wird oder Zeugen zugegen waren, die bestätigen können, dass die fotografierte Person Geld für das Foto bekommen hat oder einfach nur ihr mündliche Zustimmung gegeben hat.
Diesbezüglich am Einfachsten ist es immer noch, einfach keine Menschen zu fotografieren :P
Gegen einen Rechtsstret ist man im Übrigen nie gefeit. Das ist aber unabhängig davon, ob man sich an Gesetze gehalten hat, oder nicht ;).
Nichts anderes wollte ich mit meinem Thread sagen. ;D
Dafür ist es dann halt wichtig, dass nicht gerade Aussage gegen Aussage steht, sondern was Schriftliches gemacht wird oder Zeugen zugegen waren, die bestätigen können, dass die fotografierte Person Geld für das Foto bekommen hat oder einfach nur ihr mündliche Zustimmung gegeben hat.
Und auch hier wollte ich einfach klarstellen, dass in unserer Juristengesellschaft auch ein schriftlicher Vertrag nicht wirklich Bestand hat, ebensowenig wie evtl. vorhandene Zeugen.
Klar ist alles Haarspalterei, aber einfach die Augen zuzumachen und nicht drüber nachzudenken, halte ich für einen sehr fatalen Fehler. Wenn ich weiß, was mir schlimmstenfalls passieren kann, dann fällt es mir leichter, das Risiko abzuschätzen.
Lothar's Vorgehensweise deckt sich im Übrigen in etwa mit meiner. Beim Straßenmusikanten ist das auch weniger das Problem wie z.B. bei den beiden Punkern von Indianwoman, denn er will ja beachtet werden.
Diesbezüglich am Einfachsten ist es immer noch, einfach keine Menschen zu fotografieren
Hmmm, und Du glaubst, dann könntest Du keine Probleme bekommen.
Du darfst z.B. keine Fotos innerhalb eines Gebäudes veröffentlichen, ohne das Einverständnis des Besitzers zu haben (Property-Release). Von außen darfst Du ein Gebäude nur von einer öffentlichen Fläche aus fotografieren, also z.B. vom Gehsteig. Wenn Du das Grundstück dazu betrittst, dann brauchst Du schon das Einverständnis des Besitzers, wenn Du ein anderes Grundstück betrittst, dann ebenfalls.
Dazu kommt noch, dass es mittlerweile 'geschützte' Bauwerke gibt, also Bauwerke, die Du auch von öffentlichen Flächen aus nicht mehr fotografieren darfst, bzw. deren Bilder veröffentlichen.
Bleibt aber noch das fotografieren von Blumen und Käfern, solange diese sich auf Deinem Grund befinden ;) Das es Bestimmungen dagegen gibt, ist zumindest mir nicht bekannt ;D
Fred
PS: @Indianwoman. Sorry für's OT, aber ich denke, so eine Diskussion ist für uns alle hier recht interessant.
Und dann gibt´s da auch noch die Zooliste. (http://www.zooliste.de/)
Uwe Hennig
30.09.07, 21:19
dann bleib ich bei meinen Blumen............
Uwe, ich lach mich grad tot ;D ;D ;D
Wie süß ;)
Pass bloß auf, das machste nur so lange, bis die erste dich verklagt!!!!! Òó
;D;D;D
Und dann gibt´s da auch noch die Zooliste. (http://www.zooliste.de/)
10307 Tierpark Berlin - erlaubt - erlaubt (nichtkommerziell)
Guuut ^^
Ja Uwe, hab ich mir auch gerade gedacht ^^. Aber du pflückst die doch immer von irgendwo, darfst du DAS denn eigentlich? ;P
an fred-art: Dass man keine Grundstücke betreten darf, ist klar, zumindest bei privaten Besitzern.
Interessieren würden mich allerdings die "geschützten Bauwerke" ??? Was darf man darunter verstehen? Bestimmte Militäranlagen, oder auch etwas alltagstauglichere?
Hihi, da können wir in aller Ruhe im Tierpark knipsen gehen übernächste Woche... juhuuu^^
Interessieren würden mich allerdings die "geschützten Bauwerke" ??? Was darf man darunter verstehen? Bestimmte Militäranlagen, oder auch etwas alltagstauglichere?
Spontan fällt mir da der Eiffelturm bei Nacht ein.
Es gibt aber noch einige andere, ich muss mal gucken, ob ich die auf die Schnelle finde.
Ging schneller, als ich dachte:
http://www.pitopia.de/scripts/pitopia/info/info.php?subpage=propertyrelease
Wenn man das alles so liest, bleiben einem bald wirklich nur noch die Blümchen :-/
Und dann gibt´s da auch noch die Zooliste. (http://www.zooliste.de/)
Die spinnen die Zoo's. :o
Ich lasse mich doch nicht, durch veröffentliche Zoobilder, von einem Zoobesuch abhalten. Wenn's ums Geld geht, sollen sie halt einen Fotografier-Bonus kassieren. :(
Nächstens darf man im Wald keine Bäume mehr fotografieren, der Förster lauert dann hinter denselben und schießt Beweisfotos.;D
Edit: ja wenn das so ist - ich habe zum Glück den Eifelturm bei Tag fotografiert. Der nächtliche Eindruck entstand durch nachträgliche Bildbearbeitung. 8-)
WAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAH!!!!
Ich hatte den Eiffelturm jetzt auch nicht gefragt!!!!!
Meint ihr, der is mir jetz bös? :(
*Schon mal den Sparstrumpf füll*
;D
Viele Zoos haben wohl Bedenken, dass auch Bilder veröffentlicht werden, die einen negativen Eindruck vermitteln.
Ich hatte vor einigen Jahren bei Hagenbeck angefragt und habe erst nach zähen Verhandlungen die Genehmigung erhalten, meine Zoobilder auch auf meiner HP veröffentlichen zu dürfen.
Allerdings müssen sie vorher von Hagenbeck "abgesegnet" werden. Außerdem habe ich (gerne) auf meiner HP einen Link zu Hagenbeck gesetzt.
So wäscht dann eine Hand die andere.
an fred-art: Dass man keine Grundstücke betreten darf, ist klar, zumindest bei privaten Besitzern.
Interessieren würden mich allerdings die "geschützten Bauwerke" ??? Was darf man darunter verstehen? Bestimmte Militäranlagen, oder auch etwas alltagstauglichere?
Nun ja, im §21 UrhG ist das in etwa so definiert:
Urheberrechtlich geschützte Werke sind auch solche der Baukunst.
Das können sein:
- Gebäude
- Brücken, Denkmäler, Plätze
- Raumgestaltungen
- ggf. auch Bauwerke
Im Prinzip heißt das, dass ein Bauwerk ja ebenso wie unsere Fotos auch geistiges Eigentum sind, in diesem Falle halt das des Architekten und somit auch nicht ohne dessen Erlaubnis als Zeichnung, Foto oder dergleichen veröffentlicht werden darf.
Allerdings muß ein Bauwerk spezielle Anforderungen erfüllen, um als urheberrechtlich schützenswert zu gelten. Im Prinzip ist das jedes Bauwerk, was sich von der Masse abhebt, also vermutlich genau das, was wir gerne fotografieren ;D
Im Speziellen weiß ich z.B., dass die Erben von Friedensreich Hundertwasser ein Verfahren gegen eine Handelskette angestrebt aben, weil diese ein Poster des Hundertwasser-Hauses in Wien vertrieben haben.
Hab da gerade mal geschaut, ob ich noch herausfinden kann, welche Handelskette das war und bin auf folgenden, interessanten Link gestoßen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Um die Sache noch weiter auszudehnen: Ich habe, als ich noch recht aktiv gemalt hab, ein Bild mit ner Harley drauf gepinselt. Eigentlich war nur ein Ausschnitt davon zu sehen. Dieses hatte ich in Regensburg bei einer Sammelausstellung von Hobbykünstlern ausgestellt. Nach ner knappen Woche bekam ich ein Schreiben von Harley-Davidson, dass ich damit gegen das Urheberrecht verstoßen habe, weil ich keine Abbildung ihrer Motorräder ohne deren Zustimmung ausstellen dürfe. Ein lokaler Motorradhändler hat das Bild gesehen, auf einem Foto festgehalten und mich bei Harley angezeigt (Womit er eigentlich wiederum mein Urheberrecht verletzt hat ;D). Gleichzeitig bekam ich in dem Schreiben die Erlaubnis, mein Werk auszustellen.
Daraufhin hab ich ein wenig recherchiert und festgestellt, dass fast alle exclusiven Automarken ähnliche Regelungen haben. Wer also Ferrari & Co. ablichtet, verstößt ebenso gegen geltendes Urheberrecht, zumindest wenn die Bilder veröffentlicht werden.
So richtig kann ich das nicht nachvollziehen, denn jede Veröffentlichung ist ja gleichzeitig auch kostenlose Werbung, sofern das Objekt nicht gerade sehr unvorteilhaft dargestellt wurde.
Bleiben also wohl doch nur noch Blümelein und Käfer - oder ein abzuwägendes Restrisiko, wenn man seine Bilder veröffentlicht.
Fred
Na, wenn ich das so lese...was ist dann mit allen Leuten, die wie wild auf der IAA geknipst haben?
Dann hätte man das Fotografieren am Eingang untersagen müssen, oder nicht?
Was da alles in Zeitungen kommt...oder meine Bilder hier...na prima...
MarcGerard
01.10.07, 01:58
toller vergleich :d was hast du denn bei den jägermeitern mit der unschärfe gemacht???
Na, wenn ich das so lese...was ist dann mit allen Leuten, die wie wild auf der IAA geknipst haben?
Na ja, was Du fotografierst ist erstmal Deine Sache, solange Du es im stillen Kämmerlein anschaust, was wohl die große Mehrheit der Fotografierenden dort tun wird.
Dann hätte man das Fotografieren am Eingang untersagen müssen, oder nicht?
Was da alles in Zeitungen kommt...oder meine Bilder hier...na prima...
Die IAA hat zuerstmal nichts mit den einzelnen Autofirmen zu tun.
Was in Zeitungen kommt, hat sicherlich die Erlaubnis der entsprechenden Rechteinhaber. Solche Bilder werden meist über Bildagenturen vertrieben, und da kannst Du so ein Bild nicht ohne entsprechende Property-Release hochladen. Mit anderen Worten: Zu jedem Bild mußt Du einen Scan eines Papiers hochladen, was die Nutzung von Seitens des Urheberrechte-Inhabers genehmigt.
Wer von uns eine Webseite hat, und die Möglichkeit, die Statistiken dazu einzusehen, der wird sicherlich genauso erstaunt sein wie ich, wie viele der Bilder extern verlinkt sind. Eins meiner Airbrush-Bilder z.B. ist im Moment über 370mal verlinkt, in irgendwelche anderen Foren oder in irgendwelche komischen Gästebücher, wo man sich gegenseitig reinschreibt, wie lieb man sich doch hat ;-) Hier wurden die Bilder nicht kopiert und anderweitig neu eingestellt, sondern einfach ein Link auf das entsprechende Bild auf einer fremden Seite gesetzt. Das erste wäre Diebstahl, das Zweite ist eine Verletzung des Urheberrechtes. Während ich im ersten Fall eine Rechnung schreiben könnte, würde ich im zweiten Fall vermutlich lediglich eine Unterlassungserklärung erwirken können, deshalb lass ich es halt so, wie es ist.
Um es nochmal deutlich zu machen: Wir reden hier vom worst-case, vom schlimmsten Fall der passieren kann. Was wir hier diskutieren, ist die Gesetzeslage in Deutschland. Das bedeutet ja nicht automatisch, dass jeder Rechteinhaber sofort jeden Fotografierenden vor den Kadi zerrt, wenn dieser ein Bild veröffentlicht. Solange da kein kommerzieller Hintergrund dahinter steht, würde es vermutlich eh nur auf eine Vrwarnung und eine Unterlassungserklärung hinauslaufen. Und das kostet dem Rechteinhaber vermutlich mehr Zeit und Geld, als er wirklichen Nutzen draus zieht. Es finden sich, wie z.B. beim Hundertwasser-Poster ne Menge lohnenswertere Gelegenheiten, seine Rechte einzuklagen und dabei auch wirklich Geld zu verdienen.
Fred
würde ich im zweiten Fall vermutlich lediglich eine Unterlassungserklärung erwirken können, deshalb lass ich es halt so, wie es ist.
Naja, auch dann sind damit Kosten für den Verlinkenden mit drin, wenn du das über einen Anwalt machst, wie Anfang des Jahres die Abmahngeschichte eines Onlinekochbuchbetreibers. Man sollte sich immer im Klaren sein, dass man andere Bilder nur verwenden darf, wenn dies mit dem Rechteinhaber abgesprochen ist.
Indianwoman
01.10.07, 10:12
Marcgerhard, was meinst du genau? grübel,
Die Diskussion hier ist ok. Lese interessiert mit. Bei den vielen begeisterten Fotografierern (heißt das so? ähm, wollte nicht Fotografen sagen, weil das Professionalität für mich bedeutet) kommt etwas oder man schon mal schnell in die Öffentlichkeit. Da kann ich die rechtliche Seite auch ein wenig nachvollziehen. Aber es muß natürlich wieder mal alles überbürokratisiert werden. Vom humanen Standpunkt aus würde ich sagen, alles was nicht "niedermacht" ist vertretbar.
Naja, auch dann sind damit Kosten für den Verlinkenden mit drin, wenn du das über einen Anwalt machst, wie Anfang des Jahres die Abmahngeschichte eines Onlinekochbuchbetreibers.
Hallo Michael,
ich war schon mal beim Anwalt und hab mich deswegen beraten lassen.
Der Aufwand lohnt nicht wirklich, vor allem weil ne ganze Menge der User, die das tun, oft noch nichtmal strafrechtlich belangt werden können. Somit müsste eine Klage gegen die Eltern wegen Unterlassung der Aufsichtspflicht oder eine Klage gegen den Seitenbetreiber angestrebt werden, wenn Minderjährige dort einen Account eröffnen können.
Und da ich zum einen selber ein Forum betreibe und von daher die Probleme kenne und zum Anderen keine Bilder veröffentliche, die ich verkaufen will, lass ich es in der Regel damit bewenden, die betreffenden User anzumailen und auf die rechtliche Situation hinzuweisen, bzw. dies öffentlich in deren Gästebuch zu schreiben ;-)
Man sollte sich immer im Klaren sein, dass man andere Bilder nur verwenden darf, wenn dies mit dem Rechteinhaber abgesprochen ist.
Das sehe ich ebenso wie Du. Das Landgericht Hamburg sah das kürzlich anders, vor allem für Forenbetreiber interessant. Die machen nämlich nicht den Einsteller, sondern den Betreiber des Forums haftbar.
http://short4u.de/46f155739bd33
Das Landgericht Hamburg bestätigt in einer aktuellen Entschei-
dung (Urteil vom 24.08.2007, Az.: 308 O 245/07) seine Haltung
zur Haftung von Forenbetreibern. Diese sollen auch, da ist das
LG Hamburg nur konsequent, für fremde Bilder-Uploads haften. Ob
eine Korrektur dieser einsamen Entscheidung durch das hanseati-
sche Oberlandesgericht erfolgt, hängt von den Beklagten ab, die
in Berufung gehen müssten.
Fred
Ja, das kenne ich aus meiner Forentätigkeit auch.
Die Forenbetreiber sind dafür verantwortlich, nicht zuletzt deshalb, weil du als Schreiber deine Rechte ja mit Posten des Beitrags ans Forum abtrittst...
Lothar Franz
01.10.07, 17:04
Schade, dass die sicher wertvollen Beiträge hier wahrscheinlich verloren gehen
und auch sachlich leicht durcheinander geraten sind. Vielleicht sollten die Fakten
mal im Forum Technik & Allgemeines getrennt nach Rechtsthema zusammengestellt
werden.
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