Bildbearbeitung, Fototechnik und Tipps Fragen rund um die Bildbearbeitung, Fototechnik und Tipps. |
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08.05.18, 17:41
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Registriert seit: 28.06.07
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ressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Kunst, Pr
Was ist Eure Meinung zu diesem Thema bzw. dieser Petition?
>> https://www.openpetition.de/petition...n-kunst-presse
VG Alex
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10.05.18, 12:40
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Registriert seit: 02.12.16
Beiträge: 965
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AW: ressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Kunst
ich sehe die DSGVO ziemlich entspannt.
Ich habe lange im Netz gezielt recherchiert nach Beiträgen zu Hobbyfotografen und nur entwarnendes gefunden.
Die Webseiten der Anwälte zeigen mir im vor allem daß das Geschäft mit der Angst blüht.
Wenn ich die DSGVO richtig interpretiere müssen sich vor allem Paparazzi und Konsorten Sorgen machen. Und sicher sollen auch böswillige oder dumme Nachbarn, Mitschüler etc besser belangt werden können (und die Opfer geschützt werden) wenn sie ungehöriges mit den Bilddaten anstellen die sie heimlich erbeutet haben.
Ich werde aber demnächst mal meine Anwaltskanzlei darauf ansprechen.
Zusätzliche (nationale) Regeln zu schaffen sehe ich kritisch.
Jede Regel will durch mindestens eine Ausnahme bestätigt werden.
Und jede Regel hat mindestens eine Lücke. Wenn man das alles in den Griff kriegen wollte wird ein Gesetztesdschungel entstehen der das aktuelle Steuerrecht in den Schatten stellt.
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Herzlicher Gruß
Peter
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31.05.18, 17:36
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Administrator
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AW: ressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Kunst
Na ja, ganz so sehe ich das nicht.
Zum einen braucht es keine zusätzlichen nationalen Regelungen, denn die gibt es schon: Das Kunsturheberrechtsgesetz zum Beispiel und das hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt.
Solange wir nicht die Vereinigten Staaten von Europa sind, wird es immer nationale Gesetze geben, die EU-Gesetze müssten deshalb sehr kompliziert aufgestellt werden.
Um das zu umgehen, hat man zum Beispiel die DSGVO eng gefasst aber gleichzeitig jede Menge Auflassungsklauseln eingebaut. Für die einzelnen Länder bedeutet das, dass sie hier einfach nationales Recht vor EU-Recht stellen könnten. Haben auch einige Länder so gemacht, nur unsere Regierung hält das nicht für nötig. Die sagen dazu: Wir warten erstmal die ersten Gerichtsurteile ab und entscheiden dann, wie wir vorgehen.
Für mich unverständlich, denn es wäre ein leichtes, diese Gerichtsverfahren zu vermeiden ohne tatsächlich den Datenschutz zu verschlechtern.
Für die Hobbyknipser ist das so lange nicht relevant, wie der nur Blümchen oder Tiere fotografiert. Sobald er aber den Eiffelturm ablichtet und dabei noch die ein oder andere Person mit aufs Bild bekommt, dann gehen die Probleme los. Theoretisch muss er nämlich dann von jeder Person eine Erlaubnis zur Veröffentlichung haben, denn das nationale Gesetz, dass es erlaubt ist, Personen auf dem Bild zu haben, wenn diese nur Beiwerk sind, die wird ja durch das EU-Gesetz hinfällig.
Ebenso beim Fotografieren von öffentlichen Veranstaltungen. Im KUG ist festgeschrieben, dass jeder, der an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, damit rechnen muss, dass er fotografiert wird.
Das gilt jetzt nicht mehr.
Einzige Ausnahme bleiben die Personen des öffentlichen Interesses. Wer also Politiker oder sonstige Promis vor die Linse bekommt - jedoch nur, wenn die in der Öffentlichkeit unterwegs sind - der darf die Bilder weiterhin nutzen.
Für mich als freien Fotografen wird das Ganze auch schwieriger, denn die EU-Verordnung erlaubt nur festangestellten Fotografen die journalistische Tätigkeit.
Wie gesagt, so lange man keine Personen aufs Bild bekommt, ist alles nur noch halb so wild. Sind Personen zu sehen, wird es auch für Hobbyfotografen eine Gratwanderung, wenn er die Bilder veröffentlicht.
Fred
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Which of my photographs is my favorite?
The one I'm going to take tomorrow.
(Imogen Cunningham)
Aktuelles Projekt: http://www.platz-vier.de
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06.07.19, 02:27
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AW: ressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Kunst
Das sehe ich inzwischen auch viel komplizierter geworden, es ist meiner Ansicht nach unnötig viel Bürokratie.
Für einen Hörgeschädigten-Verein unterhalte ich eine Webseite.
Die darin enthaltene Datenschutzerklärung von einem Fachanwalt kostete mich 331 EUR.
Auf verschiedenen Veranstaltungen heißt es mittlerweile, dass man sich mit der Teilnahme für einverstanden erklärt, dass man damit rechnen muss,
fotografiert zu werden und dass die Bilder für die Berichterstattung veröffentlich werden.
Es fragt sich mich manchmal, in wie vielen Sprachen diese Erklärung stehen muss.
LG Heinz-Josef
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06.07.19, 13:26
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AW: ressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Kunst
Mich nervt zu diesem Thema reichlich, dass mit Handies munter herumfotografiert wird und diese Bilder dann oft gleich online gehen.
Zücke ich aber meinen Fotoapparat und gucke noch gar durch den Sucher, dann werde ich kritisch beobachtet bis hin zu heftigen Abwehrreaktionen.
Das wirkt schon ziemlich komisch auf mich, wenngleich es auch immer Menschen gibt, die das gelassener sehen (es kommt mir so vor häufiger im Ausland).
Insgesamt hab ich mein "Street"-Fotoverhalten wenig geändert, ich überprüfe weiterhin sorgfälltig mein Gewissen, weshalb ich auf der Straße bestimmte Menschen fotografiere und vermeide Aufnahmen, die ich aus purer Sensationslust machen würde (uii, ist der aber dick...).
Rechtlich bin ich damit wohl auf schwierigem Grund.
Soweit mir aber bekannt ist, kann immer nur die direkt betroffene Person bei einem Street_Foto eine Klage erheben, nicht aber ein "Abmahn"-Anwalt, der einfach nur Web-Seiten nach Street-Fotografien durchsucht und abmahnen will. Das hat mich etwas entspannt.
Mit Grüßen von Jens
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